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Integrative Erziehung
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Kleine Hände




Elternbeiträge

sind festgelegt durch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK).
Die Beiträge richten sich nach dem Bruttoeinkommen der Eltern und sind
wie folgt gestaffelt:

0
Jahres-
Einkommen
Kinder-
garten
Kindergarten
über Mittag
zusätzlich
Kinder
unter
drei Jahren
Hort
bis
12.271
0
0
0
0
bis
24.542
26,08
15,85
68,00
26,08
bis
36.813
44,48
26,08
141,12
57,78
bis
49.084
73,11
41,93
208,61
83,85
bis
61.355
115,04
62,89
276,61
115,04
über
61.355
151,34
83,85
312,91
151,34
Stand 20.09.2005


Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Einrichtung,
entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind ganz.
Zusätzlich zum Elternbeitrag wird ein Essensgeld von z.Z.
40,00 € pro Monat erhoben.